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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11. September 2026

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Wisqaneri – Haushaltsgeräte Reparaturservice (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") über die Durchführung von Reparatur-, Diagnose- und Serviceleistungen an Haushaltsgeräten geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Auftragnehmer
Wisqaneri – Haushaltsgeräte Reparaturservice, Rothenburger Str. 72, 90443 Nürnberg
Auftraggeber / Kunde
Jede natürliche oder juristische Person, die einen Reparatur- oder Diagnoseauftrag erteilt
Kostenvoranschlag
Unverbindliche oder verbindliche schriftliche Preisschätzung vor Beginn der Arbeiten
Reparaturauftrag
Vertrag über die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an einem Haushaltsgerät
Diagnose
Technische Untersuchung eines Geräts zur Feststellung des Defekts und der Reparaturmöglichkeiten

A. Vertragsschluss und Auftragserteilung

A.1 Anfragen und Angebote

Anfragen des Kunden stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

A.2 Hausbesuch und Diagnose

Der Auftragnehmer führt Diagnose und Reparatur in der Regel am Standort des Kunden durch. Der Kunde stellt sicher, dass der Techniker Zugang zum Gerät erhält und die notwendigen Arbeitsbedingungen vor Ort gegeben sind (Stromversorgung, ausreichend Arbeitsraum). Für Diagnosebesuche kann ein gesondertes Diagnoseentgelt berechnet werden, das dem Kunden vorab mitgeteilt wird.

A.3 Kostenvoranschlag

Vor Beginn der eigentlichen Reparaturarbeiten erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag. Mit der Zustimmung zum Kostenvoranschlag erteilt der Kunde den verbindlichen Reparaturauftrag. Ohne Zustimmung werden keine Reparaturarbeiten durchgeführt. Ergibt sich im Laufe der Reparatur ein unvorhergesehener Mehraufwand, informiert der Auftragnehmer den Kunden vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten.

B. Leistungsumfang und Durchführung

B.1 Umfang der Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Reparatur- und Diagnoseleistungen an Haushaltsgeräten gemäß dem jeweiligen Auftrag. Die Leistungen beschränken sich auf die im Kostenvoranschlag oder Auftrag beschriebenen Arbeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Kunden alleiniger Ansprechpartner.

B.2 Wirtschaftlichkeitsempfehlung

Der Auftragnehmer gibt dem Kunden auf Wunsch oder nach eigenem Ermessen eine Einschätzung darüber, ob eine Reparatur im Verhältnis zum Gerätewert wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Diese Einschätzung ist informatorischer Natur und stellt keine Rechtsberatung oder verbindliche Empfehlung dar. Die Entscheidung über die Durchführung der Reparatur trifft allein der Kunde.

B.3 Ersatzteile

Verwendete Ersatzteile sind neue oder fachgerecht aufgearbeitete Teile, die den technischen Anforderungen des Geräts entsprechen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, ausschließlich Originalteile des Geräteherstellers zu verwenden, sofern gleichwertige Teile verfügbar sind. Auf Wunsch des Kunden können Originalteile bezogen werden; eventuelle Mehrkosten trägt der Kunde.

C. Vergütung und Zahlung

C.1 Preise und Mehrwertsteuer

Alle angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Für Privatkunden gilt der Verbraucherpreis inklusive MwSt.

C.2 Fälligkeit

Die Vergütung ist nach Abschluss der Reparatur und Aushändigung der Rechnung sofort fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Anzahlung oder Vorauszahlung für Ersatzteile zu verlangen. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB.

C.3 Zurückbehaltungsrecht

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das reparierte Gerät bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung zurückzubehalten, sofern das Gerät zur Reparatur in die Obhut des Auftragnehmers übergeben wurde.

D. Gewährleistung

D.1 Gewährleistungsfrist

Für die erbrachten Reparaturleistungen und die verwendeten Ersatzteile gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme der Leistung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers nach §§ 434 ff. BGB bleiben unberührt.

D.2 Ausschluss

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Schaden durch unsachgemäße Behandlung, Überspannung, Fremdeingriffe oder normale Abnutzung nach der Reparatur entstanden ist.

E. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

F. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die unter Wisqaneri.sbs/privacy.html abrufbar ist.

G. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als keine zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

H. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

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